Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstattung von Rückführungskosten
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Zuständig für die Erstattung der Kosten der kriegsfolgebedingten Rückführung von Deutschen aus dem Ausland (Rückführungskosten) ist das Durchgangswohnheim Massen - Landesstelle für Aufnahme und Weiterleitung von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern im Lande Nordrhein-Westfalen -.
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.