Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 2, § 14 und § 17 Satz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.