Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Geilenkirchen, Kreis Heinsberg
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Geilenkirchen, Kreis Heinsberg, übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.