ÜPVO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Prüfung für die befristete Zulassung von freiberuflich tätigen Vermessungsingenieuren zu Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen (ÜbergangsprüfungsVO ÖbVermIng - ÜPVO-ÖbVermIng)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.