Verordnung über die Gründungsbehörde für den gemeinsamen Abwasserverband der Gemeinden Würgendorf, Burbach, Wahlbach, Gilsbach, Wiederstein, Zeppenfeld, Neunkirchen, Altenseelbach, Salchendorf, Struthütten und Wilden im Landkreis Siegen sowie Herdorf im Landkreis Altenkirchen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Der Oberkreisdirektor des Landkreises Siegen als untere staatliche Verwaltungsbehörde wird zur Gründungsbehörde für den gemeinsamen Abwasserverband der Gemeinden Würgendorf, Burbach, Wahlbach, Gilsbach, Wiederstein, Zeppenfeld, Neunkirchen, Altenseelbach, Salchendorf, Struthütten und Wilden im Landkreis Siegen sowie Herdorf im Landkreis Altenkirchen bestimmt.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1964 in Kraft. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.