Verordnung über die Gründungsbehörde für den gemeinsamen Abwasserverband der Gemeinden Eiserfeld, Gosenbach, Niederschelden, Mudersbach und Brachbach
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Der Oberkreisdirektor des Landkreises Siegen wird zur Gründungsbehörde für den gemeinsamen Abwasserverband der Gemeinden Eiserfeld, Gosenbach, Niederschelden, Mudersbach und Brachbach bestimmt.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1960 in Kraft. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.