Verordnung über die Gründungs- und Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband für das Einzugsgebiet der Issel
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Der Regierungspräsident in Düsseldorf wird zur Gründungs- und Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband für das Einzugsgebiet der Issel bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.
Diese Verordnung tritt am 20. Februar 1962 in Kraft. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.