Verordnung über die Ermächtigung des Ministeriums für Inneres und Justiz zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Entscheidungen über Anfechtungsklagen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem Landgericht zuzuweisen, wird auf das Ministerium für Inneres und Justiz übertragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Inneres und Justiz
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.