Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Landesjustizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen gemäß § 8 des Bundesgesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21. Juli 1953

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Der Landesjustizminister wird ermächtigt, Rechtsverordnungen gemäß § 8 Satz 1 und Satz 2 des oben bezeichneten Bundesgesetzes zu erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.