Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 2 AGB-Gesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die der Landesregierung auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 AGB-Gesetz erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.