Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 2 AGB-Gesetz

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die der Landesregierung auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 AGB-Gesetz erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.