Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 2 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Justizbeitreibungsordnung wird auf den Justizminister übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.