Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen zum deutsch- niederländischen Ausgleichsvertrag
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die in Artikel 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 10. Juni 1963 der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf den Justizminister übertragen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1963 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.