Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Zuständigkeit der Amtsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen in Jugendstrafsachen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die der Landesregierung aufgrund des § 33 Abs. 4 des Jugendgerichtsgesetzes erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einen Richter bei einem Amtsgericht zum Jugendrichter für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte (Bezirksjugendrichter) zu bestellen und bei einem Amtsgericht ein gemeinsames Jugendschöffengericht für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte einzurichten, wird auf den Justizminister übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.