Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 15 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Geschmacksmusterstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.