Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehungen ganz oder teilweise einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.