Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 391 Abs. 2 in Verbindung mit § 410 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten abweichend von § 391 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung zu regeln, wird auf das Justizministerium übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.