Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 391 Abs. 2 in Verbindung mit § 410 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten abweichend von § 391 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung zu regeln, wird auf das Justizministerium übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.