Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 125 e Abs. 3 des Markengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für die Bezirke mehrerer Gemeinschaftsmarkengerichte einem dieser Gerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.