Verordnung über die Ermächtigung des Finanzministeriums zum Erlaß der Rechtsverordnung zur Festsetzung einer angemessenen Gebühr für die Hinterlegung der Verkaufsprospekte bei der Hinterlegungsstelle
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung eine angemessene Gebühr für die Hinterlegung der Verkaufsprospekte bei der Hinterlegungsstelle festzusetzen, wird auf das Finanzministerium übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Herbert Schnoor Der Finanzminister Heinz Schleußer
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.