Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Bezeichnung der nach Abschluß eines Studiengangs an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst zu verleihenden Diplomgrade und die Zuordnung dieser Diplomgrade zu den Fachrichtungen und Studiengängen (Dipl. VO-FHöD)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.