Verordnung über die Bezeichnung der nach Abschluß eines Studiengangs an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst zu verleihenden Diplomgrade und die Zuordnung dieser Diplomgrade zu den Fachrichtungen und Studiengängen (Dipl. VO-FHöD)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.