Verordnung über die Bestimmung des mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten der Beamten der Industrie- und Handelskammern
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die in der Disziplinarordnung bezeichneten Befugnisse des Dienstvorgesetzten übt der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr gegenüber den Beamten der Industrie- und Handelskammern aus.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Ministerfür Wirtschaft, Mittelstand und Verkehrdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.