Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes 1982 (InvZulG 1982)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.