Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 14 a Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.