Verordnung über die Bestimmung der Staatsanwaltschaften zu Vollstreckungsbehörden in gerichtlichen Arrestverfahren nach § 10 der Justizbeitreibungsordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Für Maßnahmen, die der Einleitung von Arrestverfahren nach § 10 der Justizbeitreibungsordnung und der Mitwirkung in solchen Verfahren dienen, werden die Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden bestimmt.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1965 in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.