Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/ zur Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Allgemeine Verwaltung des Landes und Kommunalverwaltung - (APO FAngB)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.