Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband (Deichverband) Greven in Greven, Landkreis Münster
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Aufsicht über den Wasser- und Bodenverband (Deichverband) Greven in Greven wird dem Oberkreisdirektor des Landkreises Münster, die obere Aufsicht dem Regierungspräsidenten in Münster übertragen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1963 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. April 1938 - bekanntgemacht im Regierungsamtsblatt Münster 1939 S. 68 - gegenstandslos. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.