Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband (Deichverband) Greven in Greven, Landkreis Münster

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Aufsicht über den Wasser- und Bodenverband (Deichverband) Greven in Greven wird dem Oberkreisdirektor des Landkreises Münster, die obere Aufsicht dem Regierungspräsidenten in Münster übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 1963 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. April 1938 - bekanntgemacht im Regierungsamtsblatt Münster 1939 S. 68 - gegenstandslos. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.