Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband ,,Am Wiehen" in Bergkirchen, Landkreis Minden

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Der Regierungspräsident in Detmold wird zur Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband ,,Am Wiehen" in Bergkirchen, Landkreis Minden, bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1962 in Kraft. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.