Verordnung über die Abgaben an den Schleusen Mülheim/Ruhr (Wasserbahnhof), Kettwig und Baldeney-See der Ruhrschiffahrtsstraße
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Abgaben an den Schleusen Mülheim/Ruhr (Wasserbahnhof), Kettwig und Baldeney-See der Ruhrschiffahrtsstraße werden gemäß dem als Anlage zu dieser Verordnung beigefügten Tarif festgesetzt. (Anlage)
Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten § 2 gestrichen mit Wirkung vom 1. Dezember 1984 durch Art. 18 d. VO v. 6. 11. 1984 (GV. NW. S. 670).
Die Verordnung tritt am 1. Mai 1964 in Kraft. Düsseldorf, den 25. März 1964 Der Ministerfür Wirtschaft, Mittelstand und Verkehrdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.