Verordnung über den Sitz der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Als Sitz der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen wird Düsseldorf bestimmt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-WestfalenDer Ministerpräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.