Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung - SüwV)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung 1. des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 EW, in denen Abwasser mit vorwiegend organischen Inhaltsstoffen durch mechanisch-biologische oder mechanisch-biologisch-chemische Verfahren behandelt wird, und 2. der Einleitung von Abwasser aus diesen Anlagen in ein Gewässer.
Zustands- und Funktionskontrollender Abwasserbehandlungsanlage
Der für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage Verantwortliche ist verpflichtet, täglich, bei Anlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 500 EW arbeitstäglich, einen Kontrollgang über die Anlage vorzunehmen, um sich von Zustand und Funktion der für den Betrieb der Anlage wesentlichen klärtechnischen und maschinellen Einrichtungen zu überzeugen. Insbesondere sind 1. der Zulauf hinsichtlich Auffälligkeiten wie z. B. Farbe, Geruch, Öl, 2. die Funktion der Vorklärbecken hinsichtlich Auffälligkeit wie z. B. Schlammauftrieb, 3. bei Belebungsbecken die Funktion der Belüftungseinrichtungen und das Aussehen des Schlamms, 4. bei Tropfkörpern der Zustand der Oberfläche, die Funktion der beweglichen Teile und die Abwasserverteilung, 5. bei Scheibentauchkörpern der Scheibenbewuchs, 6. bei Abwasserteichen die Funktion der Belüftungseinrichtungen und der Zustand des Abwassers im Teich hinsichtlich Auffälligkeiten wie z. B. Algenbildung, Schlammauftrieb, Aufstieg von Faulgasen, Geruch, 7. die Funktion der Nachklärbecken hinsichtlich Auffälligkeiten wie z. B. Schlammauftrieb und Schlammabtrieb, 8. die Funktion von Dosiereinrichtungen für den Eintrag von Chemikalien zu überprüfen. Soweit automatische Überwachungs- und Meldeeinrichtungen eine gleich große Sicherheit der Zustands- und Funktionskontrolle gewährleisten, treten sie an die Stelle des Kontrollganges.
Ermittlung von Betriebskenndaten
(1) Die Verpflichtung zur Ermittlung von Betriebskenndaten nach § 61 LWG umfaßt die Ermittlung der Daten nach Maßgabe der Anlage I und deren Aufzeichnung im Betriebstagebuch. Die dazu erforderlichen Einrichtungen und Meßgeräte sind vorzuhalten und müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) entsprechen. (Anlage I) (2) Die Betreiber, insbesondere benachbarter Abwasserbehandlungsanlagen, können die nach Absatz 1 erforderlichen Ermittlungen und die Aufzeichnungen hierüber durch schriftliche Vereinbarung gemeinsam organisieren. In diesem Falle haben sie der nach § 116 Abs. 2 LWG zuständigen Wasserbehörde die Vereinbarung in Abschrift zu überlassen.
Selbstüberwachung der Abwassereinleitung
Die Verpflichtung zur Untersuchung der Abwassereinleitung gemäß § 60 LWG wird durch die Ermittlungen und Aufzeichnungen nach § 3 vorbehaltlich weitergehender Anordnungen der Wasserbehörde erfüllt.
Betriebstagebuch
(1) Die nach §§ 2 bis 4 geforderten Kontrollen, Ermittlungen und Untersuchungen sowie besondere Betriebszustände sind im Betriebstagebuch zu vermerken. (2) Die Eintragungen hat der für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage Verantwortliche spätestens am folgenden Arbeitstag gegenzuzeichnen, sofern sie nicht von ihm selbst vorgenommen werden. Der vom Betreiber mit der Aufsicht über die Abwasserbehandlungsanlage Beauftragte hat mindestens einmal monatlich in das Betriebstagebuch auf der Anlage Einsicht zu nehmen und dies im Betriebstagebuch zu vermerken. (3) Das Betriebstagebuch kann auch auf einer ADV-Anlage mit täglichem Ausdruck geführt werden. Die Ausdrucke sind in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu gestalten. (4) Das Betriebstagebuch muß auf der Abwasserbehandlungsanlage für die zuständige Wasserbehörde und das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft einsehbar sein. (5) Das Betriebstagebuch und die in der Anlage I geforderten Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
Bezugsverfahren
Die für die Ermittlung der Betriebskenndaten und für die Selbstüberwachung der Abwassereinleitung notwendigen Messungen und Bestimmungen sind nach den in Anlage II hierfür angegebenen Bezugsverfahren durchzuführen. Zur Untersuchung des Abwassers können alternative Verfahren angewandt werden. Die Bedingungen zur Anwendung dieser Verfahren sind in der Anlage III festgelegt.
Vorbehalt
Die Befugnis der zuständigen Wasserbehörde, in der Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage oder in der Erlaubnis der Abwassereinleitung von dieser Verordnung abweichende Anordnungen zu treffen, insbesondere weitere Zustands- und Funktionskontrollen, die Ermittlung weiterer Betriebskenndaten, die Selbstüberwachung weiterer Inhaltsstoffe im Abwasser oder eine größere Häufigkeit dieser Vorgänge zu fordern, bleibt unberührt. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Wasserbehörde den Umfang der Selbstüberwachung verringern.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Der Minister für Umwelt,Raumordnung und Landwirtschaftdes Landes Nordrhein-Westfalen Anlage III Anwendung von Alternativverfahren (vereinfachtes Verfahren)1. Auswahl von Alternativverfahren Die Alternativverfahren sind so auszuwählen, daß die Meßgrößen in ihren möglichen Schwankungsbreiten erfaßt werden können. Der Anwendungsbereich des Alternativverfahrens sollte sich von 1/5 bis zum Vierfachen des zu erwartenden mittleren Meßwertes an der jeweiligen Meßstelle erstrecken. Verdünnungsschritte sind zulässig. Es ist der Nachweis zu erbringen, daß das Alternativverfahren an Standardlösungen einen Verfahrensvariationskoeffizient (V) aufweist, der den in der Tabelle 1 angegebenen Wert nicht überschreitet. Tabelle 1: Zulässige Verfahrensvariationskoeffizienten lfd. Nr.(s. Anl.) Parameter Vmax. in% 6 BSB5 mit ATH 10 7 CSB 5 8 Ammonium-N 5 9 Nitrat-N 5 10 Phosphor, gesamt 5 11 O2 5 Der Verfahrensvariationskoeffizient wird entsprechend DIN 38 402-A51 (Mai 1986) für den entsprechenden Anwendungsbereich bestimmt. Dieser Nachweis kann vom Gerätehersteller erbracht werden. Bei den Meßgrößen Temperatur; Absetzbare Stoffe, Volumenanteil und Schlammvolumenanteil sollte das empfohlene DIN-Verfahren angewandt werden. 2. Eignungsprüfung Vor dem erstmaligen Einsatz eines Alternativverfahrens ist an zwei Meßstellen der Abwasserbehandlungsanlage (u. a. am Ablauf, sofern in der Anlage I eine Meßstelle vorgesehen ist) durch Vergleichsmessungen mit dem Bezugsverfahren die Eignung festzustellen und das Betriebspersonal einzuweisen. Dort, wo in der Anlage I für die betreffende Meßgröße nur eine Meßstelle vorgesehen ist, entfällt die zweite Vergleichsmessung. 3. Bedingungen beim Einsatz von Alternativverfahren Beim Einsatz von Alternativverfahren sind in halbjährlichen Abständen an zwei Meßstellen der Abwasserbehandlungsanlage (u. a. am Ablauf, sofern in Anlage I eine Meßstelle vorgesehen ist) Paralleluntersuchungen mit dem Bezugsverfahren durchzuführen. Dort, wo in der Anlage I für die betreffende Meßgröße nur eine Meßstelle vorgesehen ist, entfällt die zweite Paralleluntersuchung. Wenn die dabei festgestellten Abweichungen vom Meßwert des Bezugsverfahrens den in Tabelle 2 festgelegten Wert überschreiten, muß eine Überprüfung erfolgen ggf. unter Einschaltung des StAWA. Tabelle 2: Zulässige Abweichungen vom Bezugsverfahren lfd. Nr. Meßgröße zulässigeAbweichung(±) 2 pH-Wert 5% 3 Elektrische Leitfähigkeit 5% 6 Biochemischer Sauerstoffbedarf 30% 7 Chemischer Sauerstoffbedarf 30% 8 Ammonium-N 30% 9 Nitrat-N 30% 10 Phosphor, gesamt 30% 11 Sauerstoff 10% 13 Trockensubstanz, Schlamm 10% 14 Trockenrückstand, Schlamm 10% 15 Glühverlust, Schlamm 10% Anlage II lfd. Nr. Meßgröße Verfahrenscharakteristik Maß-einheit Bezugsverfahren Konservierungsmaßnahmen sofern die Analyse nicht innerhalb von 36 h nach Probenahme erfolgt 1 Temperatur Elektrometrisch oder Hg-Thermometer °C DIN 3804 - C4 Dez. 1976 S 2 pH-Wert Elektrometrische Messung - DIN 38404 - C5 Jan. 1984 S 3 Elektrische Leitfähigkeit Bezugstemperatur 25°C mS/m DIN 38404 - C8 Sept. 1985 S 4 Absetzbare Stoffe Volumenanteil - ml/l DIN 38409 - H9 Juli 1980 S 5 Trübung Sichttiefe mit Sichtscheibe cm DIN 38404 - C2-3 Dez. 1976 S 6 Biochemischer Sauerstoffbedarf mit ATH, gesamt (BSB5-ATH) Sauerstoffverbrauch in 15 Tagen mg/l DIN 38409 - H51 Mai 1987 Tiefgefrieren bei -18°C, auftauen mit max. 50°C warmem Wasser 7 Chemischer Sauerstoffbedarf, gesamt (CSB) Oxidation mit Kaliumdichromat mg/l DIN 38409 - H41-1,2 Dez. 1980 Tiefgefrieren bei -18°C, auftauen mit max. 50°C warmem Wasser 8 Ammonium-N Maßanalytisch nach Destillation mg/l DIN 38406 - E 5-2 Okt. 1983 Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C) 9 Nitrat-N Ionenchromatographisch mg/l EntsprechendDIN 39405 - D 19 Febr. 1988 Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C) 10 Phosphor, gesamt Aufschluß mit K2S2O8 oder HNO3/H2SO4 mg/l DIN 38405 - D11-4 Okt. 1983 Wird gemäß DIN konserviert 11a Sauerstoff Jodometrisch nach Winkler mg/l DIN 38408 - G21 Mai 1984 Wird gemäß DIN konserviert 11b Sauerstoff mit Sauerstoffsonde mg/l DIN 38408 - G22 Nov. 1986 S 12 Schlammvolumenanteil Schlammvolumen nach 30 Minuten ml/l DIN 38414 - S10 Sept. 1981 S 13 Trockensubstanz, Schlamm - g/l DIN 38414 - S2 Nov. 1985 Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C) 14 Trockenrückstand, Schlamm - % DIN 38414 - S2 Nov. 1985 Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C) 15 Glühverlust, Schlamm - % DIN 38414 - S3 Nov. 1985 - 16 Schlammindex Berechnet aus Schlammvolumenanteil und Trockensubstanz, Schlamm ml/g DIN 38414 - S10 Sept. 1981 - S = Sofortuntersuchung Anlage I Mindestumfangder Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG Ausbaugröße 51-500 EW Untersuchungs-gegenstand Betriebs-kenndaten Einheit Häufigkeit derUntersuchung Art der Bestimmung,Durchführung und Protokollierung Zu- oder Ablauf Abwasser-durchfluß 1/s vierteljährlich Kurzzeitmessung mit Meßwehr, Meßgefäß etc. Messung gemäß,1mal jährlich in den Nachtstunden Zulauf pH-Wert Leitfähigkeit - mS/m wöchentlich wöchentlich Messung gemäß Messung gemäß Zulauf zumbiologischen Reaktor BSB5 ges (m.ATH) CSBges mg/l mg/l vierteljährlich vierteljährlich Messung gemäß Messung gemäß Biologischer Reaktor Temperatur °C wöchentlich - Belebungsbecken Schlammvolumenanteil ml/l wöchentlich Messung gemäß Schlammtrockensubstanz Schlammindex g/l ml/g vierteljährlich vierteljährlich O2-Konzentration mg/l wöchentlich Messung gemäß - Belüftete Teiche - Tauchkörper O2-Konzentration mg/l wöchentlich Momentwert mit Uhrzeit, Messung im letzten belüfteten Teich bzw. in der letzten Kaskade Nachklärung Trübung, z.B.Sichttiefe cm wöchentlich Messung gemäß Ablauf der Abwasser-behandlungsanlage CSBges BSB5 ges (m. ATH) mg/l mg/l vierteljährlich vierteljährlich Messung gemäß Messung gemäß Schlammabgabe Naßschlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib entwässerte Schlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Trockenrückstand % jährlich Mindestumfangder Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG Ausbaugröße 501-5.000 EW Untersuchungs-gegenstand Betriebskenndaten Einheit Häufigkeit derUntersuchung Art der Bestimmung,Durchführung und Protokollierung Zu- oder Ablauf Abwasserdurchfluß l/s kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge Rechengut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Sandfanggut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Zulauf (Vorklärung) pH-Wert Leitfähigkeit - mS/m arbeitstäglich arbeitstäglich Messung gemäß Messung gemäß Zulauf zum biologischen Reaktor BSB5 ges (m. ATH) CSBges mg/l mg/l monatlichjährlich monatlichjährlich Messung gemäß24h-Ganglinie Messung gemäß24h-Ganglinie Biologischer Reaktor Temperatur °C wöchentlich - Belebungsbecken Schlammvolumenanteil ml/l arbeitstäglich Messung gemäß Schlammtrockensubstanz Schlammindex g/l ml/g monatlich monatlich Messung gemäß Messung gemäß Rücklaufschlamm-Trockensubstanz Rücklaufverhältnis g/l % monatlich monatlich Messung gemäß Messung gemäß O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen - Belüftete Teiche - Tauchkörper O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Messung im letzten belüfteten Teich bzw. in der letzten Kaskade Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen Dosierung, Verbrauch l/d oder kg/d arbeitstäglich Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname) Nachklärung Trübung, z.B. Sichttiefe cm arbeitstäglich Messung gemäß Ablauf der Abwasser-behandlungsanlage CSBges BSB5 ges (m. ATH) mg/l mg/l monatlichjährlich monatlichjährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß pH-Wert - wöchentlich Messung gemäß Fremdstoffe Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge und Verbleib Schlammanfall Menge m3 arbeitstäglich Schlammwasser Menge m3 arbeitstäglich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen Schlammabgabe Naßschlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib entwässerte Schlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Trockenrückstand % vierteljährlich Mindestumfangder Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG Ausbaugröße 5.001-50.000 EW Untersuchungs-gegenstand Betriebs-kenndaten Einheit Häufigkeit derUntersuchung Art der Bestimmung,Durchführung und Protokollierung Zu- oder Ablauf Abwasserdurchfluß l/s kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge Rechengut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Sandfanggut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Zulauf (Vorklärung) pH-Wert - kontinuierlich Registrierung auf Schreibstreifen und tägliche Leitfähigkeit mS/m kontinuierlich Protokollierung von Minimum/Maximum mit Uhrzeit Zulauf zum biologischen Reaktor BSB5 ges (m. ATH) mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß CSBges mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß Pges mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß NH4-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß Biologischer Reaktor Temperatur °C wöchentlich - Belebungsbecken Schlammvolumenanteil ml/l arbeitstäglich Messung gemäß Schlammtrocken-substanz g/l wöchentlich Messung gemäß Schlammindex ml/g wöchentlich Messung gemäß Rücklaufschlamm-Trockensubstanz g/l wöchentlich Messung gemäß Rücklaufverhältnis % wöchentlich Messung gemäß O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen mikroskopisches Bild - monatlich - Tauchkörper O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Messung in der letzten Kaskade - Tropfkörper - Tauchkörper mikroskopisches Bild - monatlich Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen Dosierung, Verbrauch l/d oder kg/d arbeitstäglich Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname) Nachklärung Trübung, z.B. Sichttiefe cm arbeitstäglich Messung gemäß Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage CSBges mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß BSB5 ges (m. ATH) mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß pH-Wert - arbeitstäglich Messung gemäß NH4-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß NO3-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß Pges mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß Fremdstoffe Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge und Verbleib Schlammanfall Menge m3 arbeitstäglich Trockenrückstand Rohschlamm % monatlich Glühverlust % monatlich Schlammfaulung Temperatur ºC arbeitstäglich pH-Wert - arbeitstäglich Gasanfall m3 arbeitstäglich Trockenrückstand % monatlich Glühverlust % monatlich Schlammwasser Menge m3/d arbeitstäglich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen absetzbare Stoffe ml/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen BSB5 ges oder mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen CSBges mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen Pges mg/l monatlich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen Schlammabgabe Naßschlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib entwässerte Schlammenge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Trockenrückstand % vierteljährlich Mindestumfangder Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG Ausbaugröße 50.000 EW Untersuchungs-gegenstand Betriebs-kenndaten Einheit Häufigkeit derUntersuchung Art der Bestimmung,Durchführung und Protokollierung Zu- oder Ablauf Abwasserdurchfluß l/s kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge Rechengut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Sandfanggut Menge m3 nach Anfall Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Zulauf (Vorklärung) pH-Wert - kontinuierlich Registrierung auf Schreibstreifen und tägliche Protokollierung von Minimum/Maximum mit Uhrzeit Leitfähigkeit mS/m kontinuierlich BSB5 ges (m. ATH) mg/l monatlich Messung gemäß CSBges mg/l monatlich Messung gemäß Zulauf zum biologischen Reaktor BSB5 ges (m. ATH) mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß4h-Ganglinie, Messung gemäß CSBges mg/l wöchentlich vierteljährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß Pges mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß NH4-N mg/l wöchentlich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß Biologischer Reaktor Temperatur °C wöchentlich - Belebungsbecken Schlammvolumenanteil ml/l arbeitstäglich Messung gemäß Schlammtrocken-substanz g/l arbeitstäglich Messung gemäß Schlammindex ml/g arbeitstäglich Messung gemäß Rücklaufschlamm-Trockensubstanz g/l wöchentlich Messung gemäß Rücklaufverhältnis % wöchentlich Messung gemäß O2-Konzentration mg/l kontinuierlich Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen mikroskopisches Bild - monatlich - Tropfkörper mikroskopisches Bild - monatlich Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen Dosierung, Verbrauch l/d oder kg/d arbeitstäglich Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname) Nachklärung Trübung, z.B. Sichttiefe cm arbeitstäglich Messung gemäß Ablauf der Abwasserbehand-lungsanlage CSBges mg/l arbeitstäglich jährlich Messung gemäß24h-Ganglinie, Messung gemäß BSB5 ges (m. ATH) mg/
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.