Siebte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten - 7. FrequenzVO -
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten §§ 1, 2 und 4 entfallen; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften zum 3. Rundfunkänderungsgesetz.
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Die nach § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S. 158) erfolgte Zuordnung folgender Übertragungskapazitäten zur programmlichen Nutzung für Hörfunk durch den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) wird aufgehoben: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs-leistung in Watt max. effektiveAntennenhöhe in m Richtdiagramm(ND = Rundstrahlung)(D = keine Rundstrahlung) Köln 91,8 5000 92 D Siegen 88,2 500 127 ND Siegen 98,4 500 127 ND
Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten §§ 1, 2 und 4 entfallen; Änderungs- und Aufhebungsvorschriften zum 3. Rundfunkänderungsgesetz.
Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für lokalen Hörfunk durch einen Veranstalter nach dem LRG NW der LfR zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs-leistung in Watt max. effektiveAntennenhöhe in m Richtdiagramm(ND = Rundstrahlung)(D = keine Rundstrahlung) Siegen 88,2 500 127 ND
Folgende Übertragungskapazitäten werden zur programmlichen Nutzung für Hörfunk dem WDR zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs-leistung in Watt max. effektiveAntennenhöhe in m Richtdiagramm(ND = Rundstrahlung)(D = keine Rundstrahlung) Ederkopf 107,2 15000 413 ND Hohe Warte 91,8 10 000 233 D Siegen 91,8 200 149 ND Siegen 98,4 1000 127 D
Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Hörfunk dem Deutschlandradio zugeordnet: Senderstandort Frequenz (MHz) max. Strahlungs-leistung in Watt max. effektiveAntennenhöhe in m Richtdiagramm(ND = Rundstrahlung)(D = keine Rundstrahlung) Nordhelle 102,7 35000 481 D
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.