Siebenundvierzigste Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband ,,Obere Swist" in Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis, Land Nordrhein-Westfalen) und der Gemeinde Grafschaft (Landkreis Ahrweiler, Land Rheinland-Pfalz) über die Beseitigung von Abwasser aus der Gemeinde Grafschaft ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg zuständig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.