Sechsundvierzigste Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt sowie der kreisfreien Stadt Münster (Land Nordrhein-Westfalen) und den Landkreisen Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück (Land Niedersachsen) über die Einrichtung und den Betrieb eines Luftrettungsdienstes ist der Regierungspräsident in Münster zuständig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.