Gesetz zur Vereinigung der Stifte St. Marien in Lemgo und Cappel in Cappel
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die öffentlich-rechtliche Stiftung ,,Stift Cappel" in Cappel bei Lippstadt wird mit der öffentlich-rechtlichen Stiftung ,,Stift St. Marien" in Lemgo vereinigt. Das Stift St. Marien in Lemgo erhält den Namen ,,Lippisches Damenstift St. Marien in Lemgo".
Das Vermögen des Stiftes Cappel geht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf das Lippische Damenstift St. Marien in Lemgo als Gesamtrechtsnachfolger über.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.