Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Stadt Oerlinghausen und die Gemeinden Helpup - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Lipperreihe werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Oerlinghausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(1) Die Gemeinden Asemissen, Bechterdissen, Bexterhagen, Greste, Krentrup - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Leopoldshöhe, Nienhagen - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Schuckenbaum werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Leopoldshöhe. (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: 1. aus der Gemeinde Helpup die Flurstücke Gemarkung Helpup Flur 2 Nr. 157, 158, 160, 161, 163 bis 169, 357, 516 und 517, Flur 10 Nr. 3, 4, 5, 7, 9, 10, 11, 14, 15, 82 bis 87, 90 bis 93, 100 und 101, Flur 12 Nr. 9 bis 18, 315, 445/halb, 484, 485, 486, 488, 489, 490, 590, 591, 592, 593/halb, 594/halb und 646, 2. aus der Gemeinde Lockhausen die Flurstücke Gemarkung Lockhausen Flur 6 Nr. 1/halb, 2 bis 6, 9/halb, 10/halb, 14, 17, 18, 21, 24/halb, 46, 47, 51, 52/halb, 53/halb, 78, 79, 84 bis 92, 97 bis 100, 101/halb, 102, 103/halb, 104, 105/halb, 106/halb, 107, 108, 109, 111 und 113, 3. aus der Gemeinde Wülfer-Bexten die Flurstücke Gemarkung Wülfer-Bexten Flur 4 Nr. 38/halb, 39/halb, 40, 41, 43/halb, 44 bis 53, 54/halb, 97 und 98, Flur 5 Nr. 5, 6, 7, 66 bis 70, 71/halb, 75/halb, 147/halb und 209, Flur 6 Nr. 3/halb, 4, 5/halb, 8 bis 11, 13, 15, 37, 41 bis 44, 46 bis 58, 59/halb, 62 und 63.
(1) Die Städte Bad Salzuflen und Schötmar und die Gemeinden Biemsen-Ahmsen, Ehrsen-Breden, Grastrup-Hölsen, Holzhausen, Lockhausen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Papenhausen, Retzen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Werl-Aspe, Wülfer-Bexten - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Wüsten - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Salzuflen und führt die Bezeichnungen ,,Stadt" und ,,Bad". (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: 1. aus der Gemeinde Krentrup die Flurstücke Gemarkung Krentrup Flur 1 Nr. 1 und 2, 2. aus der Gemeinde Nienhagen die Flurstücke Gemarkung Nienhagen Flur 1 Nr. 1/halb, 174, 176 bis 183 und 192, 3. aus der Gemeinde Welstorf die Fluren Nr. 1, 5 und 6 der Gemarkung Welstorf.
(1) Die Stadt Lemgo - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Brake i. L., Brüntorf, Entrup, Leese, Lieme, Lüerdissen, Matorf, Voßheide, Wahmbeck, Welstorf - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Fluren - und Wiembeck werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Lemgo und führt die Bezeichnung ,,Stadt". (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: 1. aus der Gemeinde Bavenhausen das Flurstück Gemarkung Lüerdissen Flur 1 Nr. 8, 2. aus der Gemeinde Hillentrup die Flurstücke Gemarkung Hillentrup Flur 1 Nr. 45, 46/halb und 47, Gemarkung Lemgo Flur 11 Nr. 8/halb, 3. aus der Gemeinde Retzen die Flurstücke Gemarkung Retzen Flur 3 Nr. 16, 18 bis 22, 38 bis 42, 65, 67, 68, 69, 73 und 74, 4. aus der Gemeinde Wendlinghausen die Flurstücke Gemarkung Wendlinghausen Flur 1 Nr. 1/halb, 2, 3 und 42, 5. aus der Gemeinde Wüsten die Flurstücke Gemarkung Oberwüsten Flur 5 Nr. 132 bis 135 und 136/halb.
(1) Die Gemeinden Bega, Hillentrup, Humfeld, Schwelentrup und Wendlinghausen werden - mit Ausnahme der in den §§ 4, 6, 7 und 8 Abs. 2 genannten Flurstücke - zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Dörentrup. (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: 1. aus der Stadt Lemgo die Flurstücke Gemarkung Lemgo Flur 12 Nr. 3 bis 31, 34, 35, 36, 38 bis 58, 59/halb, 60 bis 91, Flur 13 Nr. 9 und 10, Flur 57 Nr. 1 bis 18, 2. aus der Gemeinde Alverdissen die Flurstücke Gemarkung Alverdissen Flur 1 Nr. 133 und 134, 3. aus der Gemeinde Asmissen die Flurstücke Gemarkung Asmissen Flur 9 Nr. 26 bis 34, 4. aus der Gemeinde Lüdenhausen die Flurstücke Gemarkung Lüdenhausen Flur 5 Nr. 1, 2 und 3.
(1) Die Stadt Barntrup und die Gemeinden Alverdissen - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Selbeck, Sommersell und Sonneborn werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Barntrup und führt die Bezeichnung ,,Stadt". (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: 1. aus der Gemeinde Bega die Flurstücke Gemarkung Bega Flur 1 Nr. 29, 30/halb, 31 bis 35, Flur 8 Nr. 3 bis 10, 12 bis 21, 23 bis 27, 29, 31, 33 bis 36, Flur 9 Nr. 1, 2, 3, 5 bis 15, 17, 18 und 19, Flur 10 Nr. 1 bis 11, 13, 15, 16, 18, 19, 20, 22, 24, 26 bis 45, Flur 11 Nr. 2, 3, 5, 63, 64, 67, 69 bis 74, 2. aus der Gemeinde Humfeld die Flurstücke Gemarkung Humfeld Flur 2 Nr. 37/halb und 38, 3. aus der Gemeinde Schönhagen die Flurstücke Gemarkung Schönhagen Flur 7 Nr. 24 und 28, Flur 8 Nr. 4, 5, 6, 16, 17, 18, 20, 23 bis 41, 43 bis 49, 54 bis 62, Flur 9 Nr. 1 bis 17, Flur 10 Nr. 1 bis 15, 17, 19, 20, 24/halb, 26 bis 47, 49, 51, 52, 54 bis 71, Flur 14 Nr. 16 bis 19, 21 bis 24, 26, 27, 37, 38, 39, 40, 47, 48, 49, Flur 15 Nr. 1 bis 9.
(1) Die Gemeinden Asendorf, Bavenhausen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bentorf, Brosen, Erder, Heidelbeck - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Henstorf, Hohenhausen, Kalldorf, Langenholzhausen, Lüdenhausen - mit Ausnahme der in den §§ 5 und 8 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Osterhagen, Stemmen, Talle, Varenholz und Westorf werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalletal. (2) In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Schwelentrup folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Schwelentrup Flur 9 Nr. 60 und 61
(1) Die Gemeinden Almena, Asmissen - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bösingfeld, Bremke, Göstrup, Kükenbruch, Laßbruch, Meierberg, Nalhof, Rott, Schönhagen - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Silixen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Extertal. (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: 1. aus der Gemeinde Heidelbeck die Flurstücke Gemarkung Heidelbeck Flur 5 Nr. 32, Flur 6 Nr. 6 bis 9, 26, 27, 29, 30, 32 bis 36, 38 bis 44 Flur 7 Nr. 11 bis 42, 2. aus der Gemeinde Lüdenhausen die Flurstücke Gemarkung Lüdenhausen Flur 5 Nr. 65, 70 bis 86, 94, 95 und 101, 3. aus der Gemeinde Schwelentrup die Flurstücke Gemarkung Schwelentrup Flur 9 Nr. 29/3, 33/12 halb, 34/1, 35/o.5, 36/1, 37/1 und 44. II. Abschnitt Schlußvorschriften
(1) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Stadt Oerlinghausen werden mit der Maßgabe bestätigt, daß sie sich nicht auf die Gemeinde Kachtenhausen erstrecken. [Anlage 1] (2) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Leopoldshöhe werden bestätigt. [Anlage 2] (3) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Juni 1968 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Stadt Bad Salzuflen werden bestätigt. [Anlage 3] (4) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Stadt Lemgo werden bestätigt. [Anlage 4] (5) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bega, Hillentrup, Humfeld, Schwelentrup und Wendlinghausen vom 23. September 1967 wird bestätigt. [Anlage 5 a] Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Dörentrup in Verbindung mit dem abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag vom 23. September 1967 werden mit der Maßgabe bestätigt, daß in Ziffer 3 nach Satz 1 eingefügt wird: [Anlage 5 b] ,,Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Dörentrup, im übrigen gilt Ziffer 2 Satz 2 entsprechend." (6) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Stadt Barntrup werden bestätigt. [Anlage 6] (7) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Kalletal werden bestätigt. [Anlage 7] (8) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Lemgo vom 10. Oktober 1967 über die Einzelheiten zur Bildung einer neuen Gemeinde Extertal werden bestätigt. [Anlage 8]
(1) Die Amtsbezirke der Amtmänner in Brake und Schötmar nach der Verordnung zur Sicherung des Landeshaushalts und der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 14. Oktober 1931 (LV Band 31 S. 393) und der Dritten Verordnung zur Durchführung dieser Verordnung vom 30. Januar 1932 (LV Band 31 S. 443) werden aufgelöst.
(1) Die Gemeinden Dörentrup, Kalletal und Lemgo werden dem Amtsgericht Lemgo, die Gemeinden Leopoldshöhe und Oerlinghausen dem Amtsgericht Oerlinghausen, die Gemeinde Bad Salzuflen dem Amtsgericht Bad Salzuflen zugeordnet. Das Amtsgericht Hohenhausen wird aufgehoben. (2) Die Gemeinde Extertal wird ab 1. Juli 1969 dem Amtsgericht Lemgo zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie zum Bezirk des Amtsgerichts Alverdissen. (3) Die Gemeinde Barntrup wird ab 1. Juli 1969 dem Amtsgericht Blomberg zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie mit Ausnahme der Ortsteile Sommersell und Selbeck zum Bezirk des Amtsgerichts Alverdissen, die Ortsteile Sommersell und Selbeck zum Bezirk des Amtsgerichts Lemgo. (4) Das Amtsgericht Alverdissen wird mit Ablauf des 30. Juni 1969 aufgehoben.
Die Wahlzeit der nach der Neugliederung zu wählenden Räte endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen kommunalen Neuwahlen gewählt werden. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 1952 (GS. NW. S. 167) in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1967 (GV. NW. S. 130) findet insoweit keine Anwendung.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.