Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Einrichtung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung als Landesoberbehörde

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung wird als Landesoberbehörde eingerichtet. Die Landesoberbehörde hat ihren Sitz in Düsseldorf.

§ 2

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten § 2 entfallen; Änderungsvorschrift.

§ 3

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.