Gesetz zur Einrichtung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung als Landesoberbehörde
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung wird als Landesoberbehörde eingerichtet. Die Landesoberbehörde hat ihren Sitz in Düsseldorf.
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Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.