Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Nordwalde, Landkreis Steinfurt, und der Stadt Greven, Landkreis Münster
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
(1) Die bisher zur Gemeinde Nordwalde, Landkreis Steinfurt, gehörenden Flurstücke Gemarkung Nordwalde Flur 10 Nr. 3, 4, 6 bis 39, 41 bis 47, 49 bis 103 werden in die Stadt Greven, Landkreis Münster, eingegliedert. (2) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Nordwalde und der Stadt Greven vom 26. 2. / 1. 3. 1963 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß die Gebietsänderung bei der Kreisumlage und ähnlichen Umlagen [§ 3 Abs. 3 Buchst. b) des Gebietsänderungsvertrages] vom 1. Januar 1964 an zu berücksichtigen ist. [Anlage]
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1964 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.