Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Nordwalde, Landkreis Steinfurt, und der Stadt Greven, Landkreis Münster

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

(1) Die bisher zur Gemeinde Nordwalde, Landkreis Steinfurt, gehörenden Flurstücke Gemarkung Nordwalde Flur 10 Nr. 3, 4, 6 bis 39, 41 bis 47, 49 bis 103 werden in die Stadt Greven, Landkreis Münster, eingegliedert. (2) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Nordwalde und der Stadt Greven vom 26. 2. / 1. 3. 1963 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß die Gebietsänderung bei der Kreisumlage und ähnlichen Umlagen [§ 3 Abs. 3 Buchst. b) des Gebietsänderungsvertrages] vom 1. Januar 1964 an zu berücksichtigen ist. [Anlage]

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1964 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.