Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
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(1) Dem in Mülheim (Ruhr) am 9. September 1957 unterzeichneten Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen wird zugestimmt. (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
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Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß dessen § 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.