Nordrhein-Westfalen

Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

(1) Dem in Mülheim (Ruhr) am 9. September 1957 unterzeichneten Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen wird zugestimmt. (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)

Artikel

2

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß dessen § 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.