Nordrhein-Westfalen

Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhle

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

(1) Dem in Bad Godesberg am 19. Dezember 1956 unterzeichneten Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhle wird zugestimmt. (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)

Artikel

2

Das Gesetz tritt am 26. Februar 1957 in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß dessen § 9 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.