Nordrhein-Westfalen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 16. / 30. Januar 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt.

§ 2

Das Gebiet, das nach Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Siegen eingegliedert.

§ 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.

§ 4

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Johannes Rau Der Innenminister Schnoor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.