Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Heilsarmee in Deutschland
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Der Heilsarmee in Deutschland werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Änderungen der Verfassung der Heilsarmee in Deutschland, die die vermögensrechtliche Vertretung betreffen, bedürfen der Genehmigung durch den Kultusminister. Sonstige Änderungen der Verfassung sind dem Kultusminister anzuzeigen.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.