Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, in die Stadt Paderborn
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, wird in die Stadt Paderborn eingegliedert.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Paderborn und der Gemeinde Marienloh vom 20. Februar 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage] 1. Von der in § 3 des Gebietsänderungsvertrages getroffenen Regelung für die Überleitung des Ortsrechts bleibt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes unberührt. 2. § 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 und 3 des Gebietsänderungsvertrages entfallen. 3. Die Anlage zum Gebietsänderungsvertrag bezieht sich auf § 6 des Gebietsänderungsvertrages. 4. Nr. 1, Nr. 4 Satz 2 und Nr. 10 Abs. 3 der Anlage zum Gebietsänderungsvertrag entfallen.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.