Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
(1) Die Stadt Drensteinfurt und die Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. (2) Die Gemeinde erhält den Namen Drensteinfurt und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt vom 4. April 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne, abweichend von §§ 6, 8 des Gebietsänderungsvertrages, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen durch den Rat der Stadt Drensteinfurt unbefristet weiter gelten. [Anlage]
Die Stadt Drensteinfurt wird dem Amtsgericht Münster zugeordnet.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.