Nordrhein-Westfalen

Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nörvenich.

§ 2

Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich vom 25. Juni 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage] 1. § 4 Abs. 3 entfällt. 2. Der Gebietsänderungsvertrag tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.

§ 3

.Die Gemeinde Nörvenich wird dem Amtsgericht Düren zugeordnet.

§ 4

Die Wahl des nach der Gebietsänderung zu wählenden Rates der Gemeinde Nörvenich endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen kommunalen Neuwahlen gewählt werden. § 29 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung findet insoweit kein Anwendung.

§ 5

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.