Nordrhein-Westfalen

Dritte Verordnung zur Bestimmung eines Gemeindeprüfungsamtes für die überörtliche Prüfung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der überörtlichen Prüfung des Zweckverbandes ,,Euregio Rhein-Waal" mit Sitz in Kleve wird das Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Düsseldorf beauftragt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.