Dreiundfünfzigste Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Preußisch-Oldendorf, Kreis Minden-Lübbecke, Land Nordrhein-Westfalen und der Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück, Land Niedersachsen über die Beschulung der Grund- und Hauptschüler aus dem Ortsteil Büscherheide der Gemeinde Bad Essen durch die Stadt Preußisch-Oldendorf ist der Regierungspräsident in Detmold zuständig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.