Achtundfünfzigste Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Burbach (Kreis Siegen-Wittgenstein, Land Nordrhein-Westfalen) und der Stadt Haiger (Lahn-Dill-Kreis, Land Hessen) über die Abwasserbeseitigung auf der Wasserscheide, Gemarkung Allendorf, durch die Gemeinde Burbach ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegen zuständig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.