Nordrhein-Westfalen

Achtundfünfzigste Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Burbach (Kreis Siegen-Wittgenstein, Land Nordrhein-Westfalen) und der Stadt Haiger (Lahn-Dill-Kreis, Land Hessen) über die Abwasserbeseitigung auf der Wasserscheide, Gemarkung Allendorf, durch die Gemeinde Burbach ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegen zuständig.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.