Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzbehörden (ZustVO-FinB)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.10.2025
Sachliche und örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Besteuerungsverfahren für die Bezirke anderer Finanzämter - mit Ausnahme der Vollstreckung in bewegliche Sachen durch ihre Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten -
(zu § 2 Abs. 1) Nr.Finanzamtsachlich zuständig fürörtlich zuständig für die Bezirke der folgenden anderen Finanzämter1Aurich-WittmundErbschaftsteuer und SchenkungsteuerEmden-Norden Leer (Ostfriesland) 2Bad BentheimBesteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes) alle niedersächsischen Finanzämter 3Braunschweig-HelmstedtErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBraunschweig-Wilhelmstraße Goslar-Bad Gandersheim Peine Wolfenbüttel Verwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus a)Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder b)land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden, mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt. Braunschweig-Wilhelmstraße Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Braunschweig-Wilhelmstraße Gifhorn Helmstedt Peine Wolfenbüttel 4Braunschweig-WilhelmstraßeBesteuerung der Unternehmensträger von Zuckerfabriken und Zuckervertriebsgesellschaftenalle niedersächsischen Finanzämter Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBraunschweig-Helmstedt Gifhorn Peine Wolfenbüttel 5Hameln-HolzmindenLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenHildesheim-AlfeldStadthagen 6Hannover-Land IVerwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus a)Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder b)land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden, mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt. Hannover-Land II Hannover-MitteHannover-NordHannover-Süd Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Burgdorf Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Stadthagen 7Hannover-MitteErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBurgdorf Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Nord Hannover-Süd Nienburg/Weser Sulingen Syke Stadthagen Besteuerung der ReisegewerbetreibendenHannover-NordHannover-Süd 8Hannover-NordSteuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Braunschweig-Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Buchholz in der Nordheide Burgdorf Celle Cuxhaven Gifhorn Goslar-Bad Gandersheim Göttingen Hameln-HolzmindenHannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Süd Hildesheim-Alfeld Lüneburg Nienburg/Weser Northeim-Herzberg am Harz Osterholz-Scharmbeck Peine Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Stadthagen Sulingen Syke Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Wolfenbüttel Zeven Besteuerung a)der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und der optierenden Gesellschaften im Sinne des § 1a Abs. 1 KStG, b)der Besitzunternehmen anderer Rechtsformen (insbesondere gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bei Betriebsaufspaltungen, c)der Gesellschaften in der Formaa)der GmbH & Co. KG,bb)der AG & Co. KG,cc)einer sonstigen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese durch eine zugehörige Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 KStG oder eine optierende Gesellschaft im Sinne des § 1a Abs. 1 KStG geleitet oder beherrscht wird oder mit ihr wirtschaftlich eng verbunden ist, und dd)der stillen Gesellschaft, wenn der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist und diese stille Beteiligung am Handelsgewerbe einer Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 KStG oder einer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a Abs. 1 KStG erfolgt, sowie der daran maßgeblich beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter,d)der Organträger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft,auch hinsichtlich der Verwaltung der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer und des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen Hannover-Mitte Hannover-Süd Besteuerung der beschränkt SteuerpflichtigenHannover-MitteHannover-Süd Besteuerung in Fällen der §§ 7 bis 14, 15 und 18 des Außensteuergesetzesalle niedersächsischen Finanzämter Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetzalle niedersächsischen FinanzämterLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenHannover-Land IHannover-Land IIHannover-MitteHannover-Süd 9Hannover-SüdGrunderwerbsteuer, Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem BewertungsgesetzHannover-MitteHannover-Nord 10Hildesheim-AlfeldErbschaftsteuer und SchenkungsteuerGöttingenHameln-HolzmindenNortheim-Herzberg am Harz Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Hameln-Holzminden11Leer (Ostfriesland)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Aurich-WittmundEmden-Norden Wilhelmshaven Beiträge für die Landwirtschaftskammer von Betrieben der Küstenfischerei oder der kleinen Hochseefischereialle niedersächsischen Finanzämter12Lingen (Ems)Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Bad Bentheim Papenburg Quakenbrück Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Bad Bentheim Papenburg Quakenbrück 13LüneburgErbschaftsteuer und SchenkungsteuerBuchholz in der Nordheide Celle Gifhorn Soltau Uelzen-Lüchow Winsen (Luhe) 14Nienburg/WeserLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBurgdorfSulingenSyke 15Northeim-Herzberg am HarzLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenGoslar-Bad Gandersheim Göttingen Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Goslar-Bad Gandersheim Göttingen 16Oldenburg (Oldb)Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerCloppenburg Delmenhorst Nordenham Vechta Westerstede Wilhelmshaven Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen CloppenburgDelmenhorstNordenhamWesterstede Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist Aurich-WittmundBad Bentheim Cloppenburg Delmenhorst Emden-NordenLeer (Ostfriesland) Lingen (Ems)Nordenham Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Vechta Westerstede Wilhelmshaven 17Osnabrück-LandVerwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus a)Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder b)land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden, mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt. Osnabrück-Stadt18Osnabrück-StadtLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen Osnabrück-LandVechta Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerBad BentheimLingen (Ems)Osnabrück-LandPapenburgQuakenbrück 19Rotenburg (Wümme)Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Soltau Verden (Aller)Zeven 20SoltauLohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenBuchholz in der Nordheide Celle Lüneburg Uelzen-Lüchow Winsen (Luhe) 21StadeErbschaftsteuer und Schenkungsteuer Cuxhaven Osterholz-ScharmbeckRotenburg (Wümme)Verden (Aller)WesermündeZeven Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigenCuxhaven Osterholz-ScharmbeckRotenburg (Wümme)Verden (Aller)WesermündeZeven Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Buchholz in der NordheideCuxhaven Osterholz-ScharmbeckWesermünde 22SykeAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Nienburg/Weser Sulingen 23Uelzen-LüchowAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) CelleLüneburgWinsen (Luhe) 24VechtaAußenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)CloppenburgDelmenhorst Osnabrück-LandOsnabrück-Stadt 25WesterstedeVerwaltung der Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einschließlich der Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) mit Ausnahme der Außenprüfung im Übrigen, bei Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus a)Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 des Einkommensteuergesetzes oder b)land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, die den gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 des Einkommensteuergesetzes zugerechnet werden, mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, für die ein anderes Finanzamt diese Einkünfte in vollem Umfang nach den §§ 179 bis 183 der Abgabenordnung gesondert feststellt. Oldenburg (Oldb)Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, ausgenommen die Teilbereichs- und Sonderprüfung (insbesondere Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Aurich-Wittmund Emden-Norden Leer (Ostfriesland) NordenhamOldenburg (Oldb) Wilhelmshaven
Sachliche und örtliche Zuständigkeiten der Finanzämter für Großbetriebsprüfung
(zu § 3 Satz 1) _________________________________________________________________________________________Nr.Finanzamt für Großbetriebsprüfungsachlich zuständig für Außenprüfungörtlich zuständig für die Bezirke der folgenden Finanzämter_________________________________________________________________________________________1Braunschweiga)bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreibenBraunschweig-Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Buchholz in der Nordheide Burgdorf Celle Cuxhaven Gifhorn Goslar-Bad Gandersheim Göttingen Hameln-Holzminden Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Hildesheim-Alfeld Lüneburg Nienburg/Weser Northeim-Herzberg am Harz Osterholz-Scharmbeck Peine Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Stadthagen Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Wolfenbüttel Zeven b)im übrigen gewerblichen Bereich ohne das VersicherungsgewerbeBraunschweig-Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Gifhorn Peine Wolfenbüttel c)bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus freiberuflicher TätigkeitBraunschweig-Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Gifhorn Peine Wolfenbüttel d)bei Steuerpflichtigen nach § 3 Satz 1 Nr. 3Braunschweig-Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Gifhorn Peine Wolfenbüttel 2Göttingena)im gewerblichen Bereich ohne das Versicherungsgewerbe, gewerblich betriebene Jagden, Gärtnereien, Tierhaltungen und Biogasanlagen sowie gewerbliche Betriebe des Garten- und LandschaftsbausGoslar-Bad Gandersheim Göttingen Hameln-Holzminden Hildesheim-Alfeld Northeim-Herzberg am Harz b)bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus freiberuflicher TätigkeitGoslar-Bad Gandersheim Göttingen Hameln-Holzminden Hildesheim-Alfeld Northeim-Herzberg am Harz c)bei Steuerpflichtigen nach § 3 Satz 1 Nr. 3Goslar-Bad Gandersheim Göttingen Hameln-Holzminden Hildesheim-Alfeld Northeim-Herzberg am Harz 3Hannovera)im Bereich des Versicherungs-gewerbesBraunschweig- Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Buchholz in der Nordheide Burgdorf Celle Cuxhaven Gifhorn Goslar-Bad Gandersheim Göttingen Hameln-Holzminden Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Hildesheim-Alfeld Lüneburg Nienburg/Weser Northeim-Herzberg am Harz Osterholz-Scharmbeck Peine Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Stadthagen Sulingen Syke Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Wolfenbüttel Zeven b)im übrigen gewerblichen Bereich ohne gewerblich betriebene Jagden, Gärtnereien, Tierhaltungen und Biogasanlagen sowie gewerbliche Betriebe des Garten- und LandschaftsbausBurgdorf Hannover Land I Hannover Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Nienburg/Weser Stadthagen c)bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus freiberuflicher TätigkeitBurgdorf Hannover Land I Hannover Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Nienburg/Weser Stadthagen d)bei Steuerpflichtigen nach § 3 Satz 1 Nr. 3Burgdorf Hannover Land I Hannover Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Nienburg/Weser Stadthagen 4Oldenburg (Oldb)a)im Bereich des VersicherungsgewerbesAurich-Wittmund Bad Bentheim Cloppenburg Delmenhorst Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Lingen (Ems) Nordenham Oldenburg (Oldb) Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Vechta Westerstede Wilhelmshaven b)bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreibenAurich-Wittmund Bad Bentheim Cloppenburg Delmenhorst Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Lingen (Ems) Nordenham Oldenburg (Oldenburg) Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Sulingen Syke Vechta Westerstede Wilhelmshaven c)im übrigen gewerblichen BereichAurich-Wittmund Cloppenburg Delmenhorst Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Nordenham Oldenburg (Oldenburg) Westerstede Wilhelmshaven d)bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus freiberuflicher TätigkeitAurich-Wittmund Cloppenburg Delmenhorst Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Nordenham Oldenburg (Oldenburg) Westerstede Wilhelmshaven e)bei Steuerpflichtigen nach § 3 Satz 1 Nr. 3Aurich-Wittmund Cloppenburg Delmenhorst Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Nordenham Oldenburg (Oldenburg) Westerstede Wilhelmshaven 5Osnabrücka)im gewerblichen Bereich ohne das Versicherungsgewerbe, gewerblich betriebene Jagden, Gärtnereien, Tierhaltungen und Biogasanlagen sowie gewerbliche Betriebe des Garten- und LandschaftsbausBad Bentheim Lingen (Ems) Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Sulingen Syke Vechta b)bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus freiberuflicher TätigkeitBad Bentheim Lingen (Ems) Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Sulingen Syke Vechta c)bei Steuerpflichtigen nach § 3 Satz 1 Nr. 3Bad Bentheim Lingen (Ems) Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Sulingen Syke Vechta 6Stadea)im gewerblichen Bereich ohne das Versicherungsgewerbe, gewerblich betriebene Jagden, Gärtnereien, Tierhaltungen und Biogasanlagen sowie gewerbliche Betriebe des Garten- und LandschaftsbausBuchholz in der Nordheide Celle Cuxhaven Lüneburg Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Zeven b)bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus freiberuflicher TätigkeitBuchholz in der Nordheide Celle Cuxhaven Lüneburg Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Zeven c)bei Steuerpflichtigen nach § 3 Satz 1 Nr. 3Buchholz in der Nordheide Celle Cuxhaven Lüneburg Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Zeven
Örtliche Zuständigkeiten der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen
(zu § 4) Finanzamt für Fahndung und Strafsachenörtlich zuständig für die Bezirke der folgenden FinanzämterBraunschweigBraunschweig-Helmstedt Braunschweig-Wilhelmstraße Gifhorn Goslar-Bad Gandersheim Göttingen Northeim-Herzberg am Harz Peine Wolfenbüttel Hannover Burgdorf Hameln-Holzminden Hannover-Land I Hannover-Land II Hannover-Mitte Hannover-Nord Hannover-Süd Hildesheim-Alfeld Nienburg/Weser Stadthagen Sulingen Syke LüneburgBuchholz in der Nordheide Celle Cuxhaven Lüneburg Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Soltau Stade Uelzen-Lüchow Verden (Aller) Wesermünde Winsen (Luhe) Zeven Oldenburg (Oldb)Aurich-WittmundBad Bentheim Cloppenburg Delmenhorst Emden-Norden Leer (Ostfriesland) Lingen (Ems) Nordenham Oldenburg (Oldb) Osnabrück-Land Osnabrück-Stadt Papenburg Quakenbrück Vechta Westerstede Wilhelmshaven
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.