ZustSASichLW · Niedersachsen

Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 21 Abs. 6 Satz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Amtliche Abkürzung:
ZustSASichLW
Ausfertigungsdatum:
26.05.1995
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.