Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 21 Abs. 6 Satz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
- Amtliche Abkürzung:
- ZustSASichLW
- Ausfertigungsdatum:
- 26.05.1995
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.