ZustR4RöntVO · Niedersachsen

Durchführung der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung); hier: Regelung der Zuständigkeiten nach § 4 Abs. 2 und 4

Amtliche Abkürzung:
ZustR4RöntVO
Ausfertigungsdatum:
31.10.1974
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.