Zuständigkeit für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen, die aus Maßnahmen vom Polizeivollzugsbeamten entstehen, wenn diese als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig werden
- Amtliche Abkürzung:
- ZSEPHSARdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 10.03.1977
Zuständigkeit für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen, die aus Maßnahmen vom Polizeivollzugsbeamten entstehen, wenn diese als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig werden
Gem. RdErl. d. MJ u. d. MI v. 2.2.1977 - 3431-202.17-22.2 (2)-03142 -
Vom 2. Februar 1977 (Nds. MBl. S. 262) (1)
- GültL MI 50/86 -
- VORIS 34500 00 00 03 001 -
Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten, die sie als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft getroffen haben, führten wiederholt zu Schadensersatzansprüchen gegen das Land Niedersachsen.
Zur Behebung von Zweifeln, ob die Polizeibehörden oder die Behörden der Justizverwaltung für die Bearbeitung dieser Schadensersatzansprüche zuständig sind, ist künftig wie folgt zu verfahren:
(1) Red. Anm.:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.